Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt das Verhalten im Brandfall und beschreibt Maßnahmen zur Brandverhütung. Sie ist Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und wird in vielen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden gefordert.
Gemäß Arbeitsstättenrecht sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Brandgefahren, Maßnahmen zur Brandvermeidung sowie das richtige Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die Brandschutzordnung bildet dafür die strukturierte Grundlage und legt zusätzlich Zuständigkeiten für brandschutztechnische Aufgaben fest.
Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
Teil A – Verhalten im Brandfall
Teil B – Verhalten für Beschäftigte
Teil C – Verhalten für Personen mit besonderen Aufgaben
Mit einer aktuellen Brandschutzordnung erfüllen Sie organisatorische Anforderungen, schaffen klare Zuständigkeiten und sorgen für mehr Sicherheit im Brandfall.
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